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ThemaBluebuy News11 Beiträge
AutorHein8z F8., Solingen / NRW293562
Datum25.07.2007 12:42      MSG-Nr: [ 293562 ]3848 x gelesen

Hey,
ich selbst bringe bei ebay-Angeboten immer eine gesunde Skepsis an. Sieht man im Augenblick einmal von LGB-Produkten o.ä. ab,, da hier derzeit ein Engpass besteht: Neuware MIT Garantie ist bei meinem Fachhändler ca. 10% billiger, für 10 oder 20% weniger kaufe ich keine Gebrauchtware vom grossen Unbekannten.
Zum aktuellen Fall:
die AGB schreiben Verfügbarkeit der Ware vor. Wer überprüft's? Lt. AGB ist es auch verboten, auf einen selbst eingestellten Artikel zu bieten. Auch nicht mit anderem Namen. Trotzdem ist's gängige Praxis (gab da sogar mal 'ne Umfrage in einer Computerzeitschrift). Überprüfung durch ebay? Denkste.
Die Liste der Negativpunkte lässt sich garantiert noch fortführen. Wer bei ebay angezeigt wird und heute rausfliegt, ist morgen unter einem anderen pseudo wieder drin. Haftung für Betrug durch ebay??? Ist dorch nur ein Gelddruckautomat für die Macher, an die eh keiner rankommt
oder kennt jemand Namen und Adressen?
Ich bin kein Jurist und schreibe hier aus dem Bauch heraus: wenn ich AGB aufstelle, bin ich nach meinem Verständnis auch dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass sie eingehalten werden. Als Vergleich: Bauen wir hier im Forum Bockmist und der webmaster kann nicht nachweisen, dass er es nicht verhindern konnte, hängt er mit in der Schlinge. Gelten für den www-online-Markt andere Gesetze?
Gruss Heinz



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 25.07.2007 10:49 , Mönchengladbach
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