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Thema | Bluebuy News | 11 Beiträge | ||
Autor | Otte8r 18 ..8, Krähwinkel / | 293564 | ||
Datum | 25.07.2007 13:27 MSG-Nr: [ 293564 ] | 3815 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Heinz Franzbonenkamp Als Vergleich: Bauen wir hier im Forum Bockmist und der webmaster kann nicht nachweisen, dass er es nicht verhindern konnte, hängt er mit in der Schlinge. Gelten für den www-online-Markt andere Gesetze? Selbstverständlich kommen da völlig unterschiedliche Gesetze zur Anwendung. In Foren vorwiegend das Presserecht oder das Recht auf Meinungsfreiheit, ggfs. noch das Wettbewerbsrecht. Beim Online-Handel gelten die gleichen Regeln wie beim Einkauf bei Tante Emma an der Ecke. Die durchzusetzen geht allerdings fast nur per Zivilklage. Da kann man dann ausprobieren, was die eigene Rechtsschutzversicherung in der Praxis taugt. Oder halt, je nach Streitwert, ein paar hundert oder tausend Euros vorlegen. Da kann es dann passieren, dass man in allen Punkten Recht bekommt, aber mangels vorhandener Masse sich den Rechtstitel an die Wand nageln kann. Man eventuell aber auch vom Gericht bestätigt bekommen, grob fahrlässig gehandelt zu haben und am eventuellen Schaden selbst schuld zu sein. "Dummheit sei zwar nicht strafbar, aber auch nicht unbedingt ein schützenswertes Gut". (Habe ich selbst mal aus einem Richtermund vernommen) "Tante Emma" dagegen, kann relativ leicht jedes Forum lahmlegen oder behindern, falls sie sich dort durch unbestätigte Gerüchte oder üble Nachrede diffamiert fühlt und eine Geschäftsschädigung befürchtet. Viel Spaß Otter 1 | ||||
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