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Thema | Bluebuy News | 11 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 g.8, La Moraleja / madrid | 293567 | ||
Datum | 25.07.2007 15:24 MSG-Nr: [ 293567 ] | 3746 x gelesen | ||
Otter Man eventuell aber auch vom Gericht bestätigt bekommen, grob fahrlässig gehandelt zu haben und am eventuellen Schaden selbst schuld zu sein. "Dummheit sei zwar nicht strafbar, aber auch nicht unbedingt ein schützenswertes Gut". (Habe ich selbst mal aus einem Richtermund vernommen) voll ins Schwarze getroffen, es wird doch Zeit, dass ein erwachsener Mensch auch als solcher handelt, wer grob fahrlässig auf Dinge bietet ohne diese gesehen zu haben, wo noch dazu ein klarer Verdacht besteht, und dieser noch dazu in diesem Forum öffentlich kund wird, da kann man nicht danach zu Gericht rennen um sich da für sein eigenen Unvermögen sein Recht geben zu lassen (in dem von Dir genannten Fall, dass auch noch auf Staatskosten). patrick | ||||
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