banner

RubrikAllgemeine Themen zurück
ThemaBluebuy News11 Beiträge
AutorWolf8gan8g L8., Mönchengladbach / Deutschland293569
Datum25.07.2007 17:05      MSG-Nr: [ 293569 ]3699 x gelesen

Geschrieben von ---Patrick--- voll ins Schwarze getroffen, wer grob fahrlässig auf Dinge bietet ohne diese gesehen zu haben, wo noch dazu ein klarer Verdacht besteht, und dieser noch dazu in diesem Forum öffentlich kund wird, da kann man nicht danach zu Gericht rennen um sich da für sein eigenen Unvermögen sein Recht geben zu lassen.

patrick


Hoppala Hoppala...was ist das denn für eine Einstellung ?
Im Internethandel bietet / kauft man ja wohl immer Dinge die man nicht "real" gesehen hat. Oder hab ich was verpasst ? Was ist daran fahrlässig ??
Weiterhin kamen Warnungen zu diesem Händler erst .nachdem verschiedene Mitglieder hier ersteigert und bezahlt haben. Und einen klaren Verdacht sehe ich bis heute nicht
Vorsichtig mit voreiligen Anschuldigungen!
Auch wenn ich persönlich sein Verhalten nicht wirklich gut finde: Er handelt nach wie vor, er bekommt täglich zig positive Bewertungen, er ist für mich erreichbar und er hat seine Verzögerung erklärt und sich entschuldigt.



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 25.07.2007 10:49 , Mönchengladbach
 25.07.2007 11:18 , Düsseldorf
 25.07.2007 11:26 , Petronell-Carnuntum
 25.07.2007 12:42 , Solingen
 25.07.2007 12:54 , La Moraleja
 25.07.2007 13:27 , Krähwinkel
 25.07.2007 15:24 , La Moraleja
 25.07.2007 17:05 , Mönchengladbach
 25.07.2007 17:50 , La Moraleja
 25.07.2007 18:24 , Krähwinkel
 25.07.2007 18:32 , La Moraleja

0.011


Bluebuy News - Gartenbahn-Forum / © 1996-2016, www.jmayer.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt