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Thema | Bluebuy News | 11 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g L8., Mönchengladbach / Deutschland | 293569 | ||
Datum | 25.07.2007 17:05 MSG-Nr: [ 293569 ] | 3699 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Patrick--- voll ins Schwarze getroffen, wer grob fahrlässig auf Dinge bietet ohne diese gesehen zu haben, wo noch dazu ein klarer Verdacht besteht, und dieser noch dazu in diesem Forum öffentlich kund wird, da kann man nicht danach zu Gericht rennen um sich da für sein eigenen Unvermögen sein Recht geben zu lassen. Hoppala Hoppala...was ist das denn für eine Einstellung ? Im Internethandel bietet / kauft man ja wohl immer Dinge die man nicht "real" gesehen hat. Oder hab ich was verpasst ? Was ist daran fahrlässig ?? Weiterhin kamen Warnungen zu diesem Händler erst .nachdem verschiedene Mitglieder hier ersteigert und bezahlt haben. Und einen klaren Verdacht sehe ich bis heute nicht Vorsichtig mit voreiligen Anschuldigungen! Auch wenn ich persönlich sein Verhalten nicht wirklich gut finde: Er handelt nach wie vor, er bekommt täglich zig positive Bewertungen, er ist für mich erreichbar und er hat seine Verzögerung erklärt und sich entschuldigt. | ||||
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