Rubrik | Allgemeine Themen | zurück | ||
Thema | Blue..ebay Mehrwertsteuer bei Export | 21 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s B8., Rösrath / Deutschland | 294357 | ||
Datum | 12.08.2007 17:50 MSG-Nr: [ 294357 ] | 9051 x gelesen | ||
Hallo Knut ! Dann müßten sie die Ware beim Ausfuhramt vorführen, wozu auch die Rechnung gehört und anschießend dem Kunden eine "modifizierte" Rechnung präsentieren. Das ist natürlich möglich, aber ich glaube, den meisten Händlern, die die MWSt berechnen, ist der Aufwand für die Zollbehandlung einfach zu hoch. Schließlich geht es hier meisten nicht um Beträge in 4 oder 5 stelliger Höhe. Außerdem: wenn Du als "Privatmann" (also ohne extra ausgewiesene MWSt) verkaufst, stellt sich das Thema Mehrwertsteuerrückerstattung erst gar nicht. Die Ausfuhrbestätigung bekommst Du übrigens nur beim körperlichen Vorführen der Ware. Schöne Grüße Johannes | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|