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Thema | Blue..ebay Mehrwertsteuer bei Export | 21 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8S., Schkeuditz / | 294383 | ||
Datum | 13.08.2007 14:00 MSG-Nr: [ 294383 ] | 9131 x gelesen | ||
Hallo Knut, bei einem Verkauf durch einen deutschen Händler an einen privaten Kunden (egal, wo auf der Welt) ist der sogenannte Erfüllungsstandort Deutschland. Damit ist er verpflichtet, die z.Z. gültige USt zu berechnen. Völlig anders verhält sich das natürlich bei Warenhandel unter gewerblichen Händlern oder Herstellern. Ich exportiere meine Artikel grundsätzlich ohne USt an meine Distributer in US/CAN. Dort muß der Händler dann Zoll bezahlen. Wie sich das innerhalb Nordamerikas mit der USt. verhält, entzieht sich meiner Kenntnis. Zu Frage 2: Die USt. wird in der entsprechenden Steuererklärung aufgeführt und gegen die vom Händler selbst bezahlte USt. aufgerechnet. Teilweise recht aufwendig, weil es in Deutschland USt-freie Leistungen gibt (z.B. Post) oder auch andere Steuersätze (z.B. Druckerzeugnisse, Lebensmittel). Macht er dabei Minus, bekommt er das vom FA erstattet. Macht er Plus, muß er die USt abführen. Das ganze nennt man in D dann Vorsteuerabzug. Mit freundlichen Grüßen Rainer | ||||
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