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Thema | Einkaufen in den USA | 44 Beiträge | ||
Autor | Herb8ert8 M.8, Fürth / Deutschland | 295541 | ||
Datum | 20.09.2007 08:20 MSG-Nr: [ 295541 ] | 35239 x gelesen | ||
Geschrieben von ----Thomas Uhlendorf, Bunsoh-- Erstaunlicherweise genügt der Staatsanwaltschaft diese Behauptung von DHL, um das Verfahren einzustellen. Solche Delikte werden in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Einmal liegt die Beweislast bei Dir, und dies zu beweisen, ist so gut wie unmöglich. Du mußt schon mit Deinem halben Fußballverein den Zusteller direkt beim Klauen erwischen, sonst hast Du keine Chancen. Wie gesagt, der halbe Fußballverein sollte dabei sein, also zwei, drei Zeugen, dann ist die Sache für die Staatsanwaltschaft eindeutig. Wenn Du ihn alleine dabei erwischst, hast Du Null Chancen. | ||||
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