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Thema | Verwendung von (Musik-) Kompositionen in veröffentlichten Videos | 19 Beiträge | ||
Autor | Helm8ut 8K., Steinfurt / | 296605 | ||
Datum | 10.11.2007 14:42 MSG-Nr: [ 296605 ] | 6024 x gelesen | ||
Die Definition von Öffentlichkeit enstpricht sicherlich nicht immer der Vorstellung des Laien. Ich habe mal vor längerer Zeit ein Gespräch zu dem Thema mit einem GEMA-Funktionär, der auch eine gewisse kritische Distanz zu seinem Arbeitgeber hat. Musik im Familienkreis bei einer Geburtsagsfeier ist gebührenfrei, aber nur, wenn die Gäste aus dem sehr engen Verwandtenkreis oder andersweitig sehr eng verbunden sind. Bei sehr vielen Gästen ist das durchwegs aber nicht gegeben. Ein Klassentreffen im Hinterzimmer (Klubraums) in einem Lokal ist hingegen öffentlich. Man kann hingegebn 12 Meter hohe Lautsprechertürme auf seinem eigenen Grund und Boden aufstellen und sich beschallen lassen. Um den Garten herum dürfen auch andere Leute zuhören. Das ist solange privat, bis familienfremde Besucher das Grundstück betreten. Die GEMA-Gebühren (beispielsweise für ein Konzert) sind übrigens sehr viel geringer, als gemeinhin angenommen. Da bleibt nach Abzug den Verwaltungskosten der GEMA für den Komponisten kaum etwas übrig. | ||||
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