Um es mal ganz vorsichtig zu sagen: Die Übeschrift des Artikels geht etwas am Inhalt vorbei.
Die Beraterhonorare haben die Staatsanwaltschaft nicht alarmiert, sondern jemand, der einen Sachverhalt, der nicht näher beschrieben ist, der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht hat. Wie in einem solchen Fall notwendig, prüft die Staatsanwaltschaft zunächst, ob Ermittlungen zu führen sind. Das Ergebnis bleibt zunächst abzuwarten.
Erst wenn die Staatsanwaltschaft zum Schluss kommt, dass der angezeiget Sachverhalt eine Straftat ist, beginnt sie in der Sache mit den Ermittlungen.
Natürlich ist es zumindest interessant, dass jemand, der ein Interesse hat, die Staatsanwaltschaft informiert hat. Auf jeden Fall könnte es jetzt interessant werden.
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