Rubrik | Spur G | zurück | ||
Thema | China Lok | 18 Beiträge | ||
Autor | Marc8o .8, Bayern / | 310373 | ||
Datum | 19.01.2010 11:16 MSG-Nr: [ 310373 ] | 12295 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Cadenbach Würde ich bei dem Gewicht und der Optik dem Zoll bei der Einreise als billiges Spielzeug Dann musst du beim Zoll trotzdem eine Rechnung von dem Spielzeug abgeben. Schlussendlich ist dem Zoll egal ob das Spielzeug teuer oder billig ist, solang du den Wert nachweisen kannst. Kannst du das nicht, so ist auch der Zoll in der lage Google zu benutzen um den Preis zu ermitteln. Wird dabei dann ein anderer höherer Preis ermittelt so wird das vermeindliche Schnäpchen schnell zum teuren mitbringsel. Grüße Marco President der MVL Co. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|