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Themavertrauenswürdige Händler bei Ebay?21 Beiträge
AutorRolf8 D.8, Mühldorf / 311566
Datum13.05.2010 10:51      MSG-Nr: [ 311566 ]5711 x gelesen

"In Deutschland ist Wucher in Absatz 2 des § 138 BGB geregelt. Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,

durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"
Eine Zwangslage liegt hier nicht vor. Wenn einer jedoch hier kauft wg. Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen oder erheblicher Willensschwäche, dann braucht er von Amts wegen wahrscheinlich einen Betreuer.
Die Frage nach den Abmahnkosten war durchaus berechtigt, mit "Wucher" lehnt man sich hier verdammt weit aus dem Fenster.
mfg Rolf



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