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Thema | Rheinland-Pfalz verbietet sonntägliche Flohmärkte | 16 Beiträge | ||
Autor | Karl8 A.8, Datteln / | 314018 | ||
Datum | 21.01.2011 11:47 MSG-Nr: [ 314018 ] | 7690 x gelesen | ||
Geschrieben von Hugo Walburg der Schutz der Sonntagsruhe ist keine Erfindung vom Bürokraten oder Ausgeburt der Langerweile, sondern steht (soweit ich mich erinnere) in der Verfassung von Rheinland-Pfalz Da kann man nur hoffen, die Ordnungsämter untersagen den christlichen Kirchen ihren sonntäglichen Werbelärm per Glockengedöns. Die könnten ihre wenigen Kunden auch per SMS oder Facebook benachrichtigen, was die Glocke geschlagen hat. Ich empfinde dieses Metallgedengel immer als Zumutung. Besonders zu unchristlichen Zeiten. Eine Eisenbhnbörse oder ein Flohmarkt machen normalerweise jedenfalls weniger Lärm. Bringen zudem noch bare Münze ins Stadtsäckel. Wenn nicht gerade Schwarzhändler oder-Veranstalter am Werk sind. Karl | ||||
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