Rubrik | Rollmaterial - Wagen | zurück | ||
Thema | Wer klaut bei wem? | 50 Beiträge | ||
Autor | Hein8z F8., Solingen / NRW | 314697 | ||
Datum | 18.03.2011 23:01 MSG-Nr: [ 314697 ] | 75558 x gelesen | ||
Hey, auf den Nachbau eines Waggons oder einer Lok - besteht da eine alleinige Berechtigung für einen Hersteller? Auch die Anpassung an das Lichtraumprofil von z.B. LGB oder aber maßstäblich, wenn's dann noch passt, ist auch kein klauen. Ich habe diese Fahrzeuge nicht und wenn, dann hätte ich keine Vergleichsmöglichkeit. Den Berichten nach zu urteilen (auch von den alten postings von vor ein/zwei Jahren) sind's aber keine Abgüsse, sondern es wurden eigene Formen hergestellt. In dem Fall ist's kein klauen. Auch der Vorwurf der Herstellung von Plagiaten ist nicht haltbar. Alleine schon durch die Beschriftung wird deutlich, dass man keine andere Marke kopieren wollte. Mit anderen Worten, jeder kann bauen und vermarkten (jetzt bezogen auf den Gartenbahnbereich) was er will, sofern vom Eigner der Originale Urheberrechte verletzt bzw. Lizenzgebühren verlangt werden, z.B. Farbgebung und Firmenlogo der U.P.. Gruss Heinz | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|