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Thema | Sandsteinmatten für die Gartenbahn | 16 Beiträge | ||
Autor | Karl8 G.8, Deutschland / | 318385 | ||
Datum | 03.02.2013 19:42 MSG-Nr: [ 318385 ] | 21220 x gelesen | ||
Hallo Kalle 13. Pierre M. hat die Paste, als nachweislicher Entwickler, zum Schau mal bitte hier: http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/index.html Dort liest Du Die sachlichen Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit werden nicht geprüft. Vergewissern Sie sich deshalb durch sorgfältige Recherchen, dass auch diese Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht bei Ihrer Anmeldung tatsächlich vorliegen. Sonst können Sie nach der Eintragung keine Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen. Unabhängig, welche Darstellung die richtige ist (vielleicht reden die Parteien aber auch nur aneinander vorbei ...): Ein Gebrauchsmusterschutz besagt rein gar nichts - da nicht geprüft! Jedermann kann ganz einfach einen Gebrauchsmusterschutz beantragen und auch eine Urkunde bekommen. Ganz anders beim Patent! http://de.wikipedia.org/wiki/Patent : "Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben oder zu untersagen." Gebrauchsmusterschutz wird erst dann geprüft, wenn die Sache streitig vor Gericht geht! Oder liegt schon ein Urteil vor? Wenn ja, wird es sicherlich bald vom Nutzniesser veröffentlicht werden! Bis dahin legen wir uns am besten erst einmal wieder schlafen *LoL* Aber vielleicht wollen die Parteien aber gar nicht vor Gericht gehen? LG vom Karl | ||||
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