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RubrikSpur G zurück
ThemaFrechheit: Betreff Märklin E 10 19011 Beiträge
AutorMax 8M., Germany / 318859
Datum29.08.2013 09:10      MSG-Nr: [ 318859 ]7920 x gelesen

Moin,

ich würde mal sagen" Glück gehabt" !!

Warum?? Ganz einfach:
Ein Hersteller muss zwar für seine Produkte eine Gewährleistung übernehmen. Diese bezieht sich aber nicht auf nachträgliche Veränderungen an diesen.

Hätte Märklin richtig reagiert, so hätte mann die veränderte (quasi selbst digitalisierte) Lok postwendend zurückgeschickt, mit der Bitte, diese im Originalzustand zur Wandlung zurückzuschicken und die Kosten (Porto, Ursachenfeststellung....) dem Kunde in Rechnung gestellt.

Auch in alten LGB-Zeiten gab es hier verschiedene Ergebnisse:

1. Die Lok kam "repariert" zurück, aberr das ganze Fremdproduktgedönse lag einzeln dabei
2. Die Lok kam "unrepariert" zurück, mit dem Verweiss, das aufgrund der Umbauten eine Reparatur im Werk nicht möglich sei.

Also, in dem Fall Glück gehabt.
Märklin hat das Produkt anstandslos getauscht und die nachträglichen Änderungen kostenfrei entsorgt. Ist vielleicht auch ein Denkanstoss, vielleicht in einenm zukünftigen Fall nur unveränderte Originalprodukte zu tauschen.

Max



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