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Thema | Frechheit: Betreff Märklin E 10 190 | 11 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Germany / | 318880 | ||
Datum | 31.08.2013 13:11 MSG-Nr: [ 318880 ] | 7820 x gelesen | ||
Moin, na dann ist die Sache für den Kollegen doch einfach. Die Fa. Märklin unter entsprechender Fristsetzung zur Nachbesserung bzw. Herausgabe des Ihm zustehenden Eigentums auffordern. Sollte innerhalb der entsprechenden Frist dies nicht erfolgen, entsprechende Maßnahmen über eine Anwaltskanzlei beim zuständigen Amtsgericht veranlassen. Für die entstehenden Kosten muss dann am Ende Märklin aufkommen. Trifft dann allerdings nur für denjenigen zu, welcher das "Arsch an die Wand" Papier hat. Es sei denn, derjenige schaft einen Präzidenzfall, dann profitieren alle. In dem Fall, das die Aussage seitens Märklin wirklich so vorliegt, ist das dann schon ein Armutszeugnis für das Unternehmen. Ich würde aber mal behaupten, hier hat ein übereifriger "Kundenberater" mehr getan als er sollte. MAX | ||||
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