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ThemaLionel meldet bankrott an17 Beiträge
AutorAXEL TILLMANN, Upton - gegenwaertig Austin / 41841
Datum18.11.2004 01:09      MSG-Nr: [ 41841 ]5308 x gelesen

Das Amerikanische Recht kennt wie das Deutsche Recht den Konkurs (Chapter 7) und den Vergleich (Chapter 11). Die Besonderheit des Chapter 11 ist dass alle gegenwaertigen Aktieninhaber ungeschuetzte Glaeubiger der Firma sind. DIe Aktien der Firma Lionel werden nach Beendigung des Verfahrens vom Markt verschwinden und neune AKtien werden an die Gesicherten Glaeubigfer ausgegeben und an frische Kapital Geber. MTH wird in diesem Falle leer ausgehen und wenn die "neue" Lionel keine Verstoesse gen MTH Patente vornimmt oder die sich aussergerichtlich vergleichen (Lizenzvertraege) wir MTH nichts unternehmen koennen. Die Anmeldung von Chapter 11 kann auch ein Schachzug von Lionel sein um die Kosten und Lizenzvertraege zu verhandeln. Wenn MTH sich sagen wir mal auf $5M einlaesst und einen Lizenzvertrag bekommt, dann kann auch Lionel seinen Chapter 11 Antrag weider zurueckziehen.



$40 Millionen dollar sind schon eine Menge Geld wenn man die Profitmargen zu Grunde legt. Die Patentklage wurde vor einer Jury verhandelt die auch ueber das Strafmass bestimmt hat, welches sich aus Schaden und Strafe zusammensetzt. Dabei muss man eben sehen dass die Jury sich aus absoluten Leien zusammensetzt die weder notwendiger Weise Technologie verstehen noch Oekonomie. Ob nun tatsaechlich eine Patentverletzung vorgelegen hat oder ob dass nur die besseren verbalen Argumente der MTH Anwaelte waren koennte man nur durch Studium der Gerichtsverhandlung beurteilen. Patente sind sowie nur eine Frage ser Semantik.



Ich hoffe ein wenig Licht uafs ganze gegeben zu haben.


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