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ThemaLGB Neuheiten 200597 Beiträge
AutorRoman Springer, Tulln an der Donau / 43461
Datum29.01.2005 14:55      MSG-Nr: [ 43461 ]67246 x gelesen

Ich finde das immer wieder witzig, diese Streitfragen bei Domainregistrierungen. Wenn ich da nur das T eines deutschen Unternehmens denke, kann ich nur froh sein dass in meinem Namen kein T vorkommt :)



Markenrecht hin oder her, so zeigt sich die Kompetenz so mancher PR-Berater. Denn diese lassen gleich alle gägnen kürzel und kombinationen registrieren. Einen Euro pro Monat und Domain kann sich fast jeder leisten.



LGB ist hierfür kein gutes Bsp. Jeder deutsche mit dem Namen Berger, ob er nun eine Firma hat oder nicht, hat legitiemen Anspruch auf www.berger.de

Wer zuerst kommt, hat die Domain, so einfach ist das. Oder sollte es sein.

Anwälte wollen ja auch leben :)



Gruss Roman


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