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ThemaSchatten BHF im Öltank-Keller???9 Beiträge
AutorPeter John, Weimar / 44007
Datum13.02.2005 11:08      MSG-Nr: [ 44007 ]4522 x gelesen

Hallo Timo,



die Sache mit dem Schattenbahnhof im Ölkeller wird vermutlich an den in den jeweiligen Bundesländern geltenden Bauordnungen un den darin enthaltenen Brandschutzanforderungen an solche Räume scheitern.

Es werden Türen T30 gefordert. Die Wände sind als mindestens feuerhemmend F30 auszuführen. Die Durchfahröffnung für die Züge stellt eine Störung in diesen umhüllenden Bauteilen dar und wird wahrscheinlich auf wenig Gegenliebe bei der Bauaufsichtsbehörde bzw. dem Bezirksschornsteinfeger stoßen.

Das Problem des Gewässerschutzes ( Ölwanne ) dürfte nicht relevant sein, da die Gleise in einer Höhe liegen, die oberhalb der kritischen Höhe der Ölwanne liegt.



Wenn also für Heizöllagerräume erhöhte Forderungen im Sinne des Brandschutzes gestellt werden, wird ein Wanddurchbruch als Zugausfahrt sicher nicht genehmigungsfähig sein.



"Wo kein Kläger, da kein Richter "?!?!?!??????

( Hab ich nicht gesagt !!!!!! )





Vielleicht gibt es noch einen anderen Kellerraum, der sich als Ausfahrt eignet ?

Da dürfte es nur Probleme mit der Absicherung gegen eindringendes Getier

geben.





Frohes Schaffen



Peter


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