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Thema18 2019 Beiträge
AutorH.J.Eicke, HBS / 44691
Datum18.03.2005 15:42      MSG-Nr: [ 44691 ]2433 x gelesen

Hallo Gerd,

ein schönes Beispiel als zusätzliche Ergänzung stand gestern in unserer Zeitung. Ein Rechtsverdreher hatte an einer Dampfsonderfahrt teilgenommen, die sich um 2 Stunden in der Ankunftszeit verspätete. Daraufhin verpaßte er ein Klassikkonzert in einer großen süddeutschen Stadt. Darum hat er den Verein verklagt und wollte die Hälfte des Fahrpreises (rund 14 Euro) zurück haben.

Hat aber nicht geklappt, da das Gericht der Meinung war, man müsse damit rechnen und Dampfsonderzüge sind nicht zum pünktlichen Ankommen, sondern zum Fahren mit einer Dampfzuglok da.

Das sind Dinge, womit man den Vereinsleuten die Lust noch mehr vermasselt. Der Rechtsverdreher organsiert garantiert nicht solch ein Ereignis.


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