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ThemaBahnschranke25 Beiträge
AutorOtter 1, Krähwinkel / 44848
Datum26.03.2005 21:15      MSG-Nr: [ 44848 ]12095 x gelesen

Moin,



Geschrieben von Lutz LiebingIn der DDR wurde übrigens nicht viel diskutiert über Warnkreuze. Wer als Fahrzeugführer dieses missachtet und einen Unfall mit der Bahn hatte war schuldig ohne wenn und aber. Erst in der Autofahrergesellschaft wird das in Frage gestellt.



In der BRD war und ist das nicht viel anders. Auch hier erwartet man, dass Gebotsschilder beachtet werden. Vor ein paar Jahren habe ich bei der Selfkantbahn mal einen demolierten Autofahrer und ein demoliertes Auto gesehen, wo der Fahrer in reinstem Sächsisch lallte, die Bahn hätte ihm an einem unbeschranktem Feldweg-Bahnübergang die Vorfahrt genommen. Aber ich nehme an, das war mehr der Schock, als mangelnde KFZ-Ausbildung.

Das Auto war Totalschaden, an der Lok nur ein weiterer Kratzer mehr.



Grüße



Otter 1




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