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Thema | Ebay - LGB Lok verkauft | 33 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8G., Pörnbach / | 281705 | ||
Datum | 13.06.2006 08:37 MSG-Nr: [ 281705 ] | 27952 x gelesen | ||
Moin, Jürgen, erschreck den armen Uwe doch nicht so. Ich denke, um das Finanzamt braucht sich Uwe nicht zu sorgen. Um vom Finanzamt als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden, zählt nicht alleine die Anzahl der Bewertungen. Dazu muß man auch noch über einen längeren Zeitraum regelmäßig immer wieder gleichartige Artikel anbieten. Das ist hier aber nicht der Fall. Uwes Verkäufe sind nicht nur Modellbahnartikel und außerdem hat er in etwa ebensoviele Bewertungen von Verkäufern wie von Käufern. Selbst wenn einer die geerbte Modellbahnsammlung seines Opas versilbert, und das können leicht mal mehrere hundert oder mehr Teile sein, ist er deshalb noch lange kein Händler. Wenn wir schon mal beim Thaema eBay sind, dazu noch etwas am Rande. Wie jeder weiß, ist die wirtschaftliche Lage zur Zeit nicht so rosig. Davon betroffen sind unter anderem auch die 140.000 Anwälte in Deutschland. Auch die suchen händeringend nach Einnahmequellen. Bei eBay sind sie zum Teil schon mal fündig geworden. Wenn sie in Angeboten etwas verwertbares finden, schicken sie den Anbietern kostenpflichtige Abmahnungen. Das liegt fast immer im vierstelligen Bereich. Schon deshalb ist es wichtig, sich beim Einstellen möglichst keine Fehler zu leisten. Das gilt auch für Privatpersonen, auch die können selbstverständlich abgemahnt werden. Und für eine Privatperson wird das ganze noch teurer als für eine Firma denn die Privatperson muß dafür auch noch Mehrwertsteuer zahlen. Grüße Jochen | ||||
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