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Thema | Zeunert Kartonmodelle | 7 Beiträge | ||
Autor | Otte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / NRW | 287753 | ||
Datum | 10.02.2007 11:09 MSG-Nr: [ 287753 ] | 3994 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Stefan Michel wäre ein Scan legal? Falls ich einen Originalbogen auftreiben sollte, Könnte ich diesen vervielfältigen und bei ebay verhökern, weil er nicht mehr aufgelegt wird und seit Jahren vergriffen ist? Das sind viele Fragen auf einmal, die sicherheitshalber von einer Rechtsberatug beantwortet werden sollte. Gesundes Volksempfinden schützt vor Strafe nicht. Ich nehme mal an, es geht da wie mit dem Betäubungsmittelgesetzen. Der Konsum soll ja legal sein, der Besitz allerdings nicht. Wie das im Einzelfall zu trennen wäre, wüsste ich nicht. Ich müsste mir dann vermutlich einen Strohmann für den Besitz anheuern, könte dann aber eventuell wegen Anstiftung zum Besitz belangt werden. Jedenfalls würde ich mal sagen, wenn hier einer im öffentlichen Raum danach fragt, ob er mal eben etwas zum Kopieren kriegen kann, dann wäre ich, falls es sich um mein geistiges Eigentum handeln würde, hochgradig verärgert und ich würde über Rechtsmittel nachdenken. Und da ich an den Schreiber nicht so ohne Weiteres drankomme, würde ich mir zunächst den Verantwortlichen des jeweiligen Mediums greifen. Was Leute privat machen oder unter sich, z.B. über PNs, ausmachen, weiß ich ja nicht. Da kann ich mich als Geschädigter weder ärgern noch Rechtsmittel einlegen. Also geht mit Euren Schwarz - oder Graumarkt-Geschäften einfach etwas dezenter um. Viel Spaß Otter 1 | ||||
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