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Thema | Rückabwicklung von LGB ? | 29 Beiträge | ||
Autor | gerd8 b.8, Bärlin - Steglitz/Zehlendorf / Berlin | 289020 | ||
Datum | 20.03.2007 23:08 MSG-Nr: [ 289020 ] | 13109 x gelesen | ||
Hallo, es gibt in der Geschäftswelt einen 'Rückkauf', eine Rückabwicklung in dem Sinne ist auch mir unbekannt. Ein Rückkauf kann aber auch immer nur mit Zustimmung beider Parteien erfolgen. Z.B. wenn wir Waren/Geräte an eine andere Firma verkauft haben, diese Firma, aus welchen Gründen auch immer, in Schwierigkeiten gerät und Kapital benötigt, dann kommt es vor, dass wir Sachen zurücknehmen und nach Auwands- und Verwendungsbegutachtung eine bestimmte Summe als 'Rückkaufswert', quasi gutschreiben. Aber ob man im Falle von LGB, die jetzt vollen Lager im Sinne von Zugewinn in eine Rückkaufabwicklung einbringt - wenn überhaupt - scheint völlig aus der Luft gegriffen. Wie wahrscheinlich wohl auch das Threadthema. gg .---Gruß---Gerd--- : gerd-by-txl | ||||
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