Rubrik | Jux & Tollerei | zurück | ||
Thema | Sehr witzig! | 34 Beiträge | ||
Autor | Karl8 G.8, Meerbusch / | 292086 | ||
Datum | 09.06.2007 22:09 MSG-Nr: [ 292086 ] | 22995 x gelesen | ||
Noch eine alte Auktion: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=200098333719 Das mit den Richters könnte durchaus stimmen: In den Auktionen sind wohl sehr viele hochpreisige Artikel ...! Wenn dem so ist ... und die Artikel sind zum Zeitpunkt der Insolvenz dem Lager entnommen worden ... dann ist das Diebstahl. Dazu fällt mir nur des Satz meines Rechtsprofessors ein: Kein gutgläubiger Erwerb an geklauten Sachen - müssen zurückgegeben werden. Das ist zwar bei Auktionen anders ... aber wenn man schon vermutet, dass die Sachen geklaut sein könnten (weil man in diesem Forum mitliest ...) dann schützt auch die Auktion nicht. Grüsse Grüsse | ||||
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