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Thema | Rheinland-Pfalz verbietet sonntägliche Flohmärkte | 16 Beiträge | ||
Autor | Wald8ema8r S8., Vorderpfalz / | 314017 | ||
Datum | 20.01.2011 20:52 MSG-Nr: [ 314017 ] | 8827 x gelesen | ||
Hallo ihr Spekulanten, der Schutz der Sonntagsruhe ist keine Erfindung vom Bürokraten oder Ausgeburt der Langerweile, sondern steht (soweit ich mich erinnere) in der Verfassung von Rheinland-Pfalz - nicht zu verwechseln mit dem Grundgesetz der BRD. Den ganzen Schlamassel haben wir der Stadt Dad Dürkheim und einem Veranstalter von Flohmärkten aus Kaiserslautern zu verdanken. Dem untersagte die Stadt DÜW Sonntags einen Flohmarkt auf dem Wurstmarktgelände zu veranstalten (wg. Verkehrschaos und Parkplatz Problemen). Daraufhin klagte er vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstr. - und verlor. Ich glaube auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat das Urteil bestätigt. Das ganze Theater geht seit Frühjahr 2010. Das mit Stromberg stimmt siehe: http://www.kostenloses-forum.com/board/stromberg-2011-,nxu,01642644nx1878,t,3835,start,30.html Viele Grüße aus dem Landkreis Bad Dürkheim Hogo | ||||
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