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Thema1. April!6 Beträge
RubrikLiteratur
 
AutorFran8k B8., Hohenhameln / 320324
Datum02.04.2015 08:432151 x gelesen
Davon mal abgesehen dass man private mails eigendlich ( machen Sie das im Geschäftsleben auch so ??) nicht öffentlich macht ( ich hätte da auch etwas interessantes aus Ramstein und von Bine Maja....) wird immer deutlicher was man von Ihnen zu halten hat.

Einer hat Recht, der andere ist einfach (sorry) ein Arsch ! Und das ist ganz bestimmt nicht HJE !!


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AutorFeld8bah8n- 8A., Friesland / 320325
Datum02.04.2015 09:402142 x gelesen
Moin,

nix Heise, ABER:



Rechtlich stellt sich primär die Frage, ob die Veröffentlichung einer E-Mail das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verfassers der E-Mail verletzt, Aprilscherz hin oder her...

Die maßgebliche Vorschrift des § 823 Abs. 1 BGB stellt insoweit einen sogenannten offenen Tatbestand dar. Das heißt, die generelle Feststellung eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist zur Bejahung einer Rechtsverletzung nicht ausreichend. Vielmehr muss eine sorgfältiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden.

Hierbei ist zunächst auf Seiten des Verletzten zu klären, in welche Sphäre seines Persönlichkeitsrechts eingegriffen worden ist. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Sozial- Privat- und Intimsphäre.
Die Sozialsphäre oder auch Individualsphäre betrifft die Beziehungen eines Menschen zu seiner Umwelt, insbesondere sein wirtschaftliches und berufliches Wirken, während zur Privatsphäre primär der häusliche und familiäre Bereich zählt. Die Sozialsphäre genießt den geringsten Schutz, die Intimsphäre den höchsten.

In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, wonach die Äußerung wahrer Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre regelmäßig hingenommen werden muss (BVerfG, NJW 1988, 2889; NJW 1999, 1322).

Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung ist außerdem der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit zu berücksichtigen. In den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen neben Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Meinungsbildung beitragen können. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unter dem Vorbehalt eines öffentlichen Interesses an der Äußerung steht. Selbst ein geringes oder nicht vorhandenes öffentliches Informationsinteresse ändert nichts daran, dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.

Man wird also davon ausgehen dürfen, dass E-Mails die inhaltlich der Sozialsphäre zuzuordnen sind, zumeist veröffentlicht werden dürfen, während dies bei E-Mails aus dem Bereich der Privat- oder gar Intimsphäre eher nicht der Fall ist.




Die Veröffentlichung mit Nennung von Ross und Reiter könnte eng werden...

Fröhliches Weiterdenunzieren!


Gruß
Alexander

Übrigens: Eine Dampflok fährt mit Dampf, eine Diesellok mit Diesel, eine Elekrolok mit Strom und eine Modellbahn mit dem Trafo. Mein Handy ist nämlich zum telefonieren da.

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AutorKarl8 G.8, Deutschland / 320326
Datum02.04.2015 09:562152 x gelesen
Fortsetzung:
--------------------------------------
Sehr geehrter Herr Grote,
nur kurz als Hinweis.

Ich habe kein Problem mit der Veröffentlichung der Mail im GBF, obwohl sie dafür nicht gedacht war.

Ein schöners Eigentor hätten Sie sich nicht schießen können, damit zeigen sie erst recht Ihren wahren Charakter und Ihre soziale Inkompetenz.
Und ob die von Ihnen bei dem Projekt veralberten (ich möchte nicht Betrogenen schreiben) das alles lustig finden wage ich auch zu bezweifeln.

---------------------------------------
Ich auch nicht! ;-)

Grüße


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AutorAndr8eas8 F.8, Hamburg / Hamburg320327
Datum02.04.2015 22:422118 x gelesen
Hallo,

die Kommunikationsformen von Karl nehmen immer merkwürdigere Züge an. Dass er sich jetzt selbst in den Brennpunkt des Spotts stellt ist schon sehr eigenartig (ich habe herzlich gelacht über diese unfreiwillige Komik).

Es zieht sich durch alle Foren: ständige Hinweise auf die tolle WLAN-Technologie.

Wenn man sich dann das Ergebnis des WLAN-Kroko-Projektes anschaut, passt das überhaupt nicht zusammen. Hier wurde Karl wohl mit ein paar Problemen konfrontiert, die ihm dazu bewogen haben die Projektteilnehmer hängen zu lassen und auch auf Anfragen einfach nicht mehr zu reagieren. Da kann man der mail von Hans-Jürgen nur voll und ganz zustimmen.

Jeder, der sich überlegt eines dieser tollen WLAN-Systeme einzusetzen ist gut beraten sich im Vorwege über diese Dinge im Internet zu informieren.

Vielleicht schafft es Karl ja auch mal einen Beitrag mit Bezug zur Gartenbahn zu schreiben.

Gruss

Andreas


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AutorJoha8nne8s B8., Rösrath / Deutschland320328
Datum03.04.2015 09:422121 x gelesen
Hi Andreas,
zu seinem kommerziellen Produkt ist jetzt auch die Frage nach der Anschlussfähigkeit des Massoth-Entkupplers aufgetaucht.
http://www.lgb-fan.de/forum/wlan-decoder-von-trainline-anschluss-von-massoth-entkuppler-t3687.html
"habe eben auch so die Vermutung, dass der Output vom Trainline-Decoder whs den Massoth-Entkuppler gar nicht schalten kann. Hoffe, dass mir Trainline da eine gute Lösung anbieten kann..

Werde wieder berichten, wenn's dann funktionert! "

Mal sehen, ob und wie dort sein "Support" aussieht.

Solche Hinweise machen sich immer gut im Gespräch zu diesem Produkt.

Schöne Grüße
Johannes


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 01.04.2015 21:12 gesperrt
 02.04.2015 08:43 , Hohenhameln
 02.04.2015 09:40 , Friesland
 02.04.2015 09:56 , Deutschland
 02.04.2015 22:42 , Hamburg
 03.04.2015 09:42 , Rösrath
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