Rubrik | Allgemeine Themen | zurück | ||
Thema | Kulanz- und Garantiereparatur nur, wenn beim Fachh舅dl | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 G.8, Darmstadt / | 273468 | ||
Datum | 04.07.2005 05:46 MSG-Nr: [ 273468 ] | 3666 x gelesen | ||
Hallo, ich habe den Eindruck, daß in dieser Diskussion die begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen werden. Die Gewährleistung, gesetzlich vorgeschrieben und gemäß EU-Anpassung auf zwei Jahre verlängert, besagt, daß die Ware beim Eigentumsübergang vom Verkäufer an den Käufer mängelfrei ist. Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel auf, unterstellt der Gesetzgeber, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag! Da es sich hierbei um einen sog, Verbrauchsgüterkauf (irreführende Definition) handelt, greift die Beweislastumkehr, d.h., der Käufer braucht das Vorliegen der Ursache des Mangels gegenüber dem Verkäufer nicht nachzuweisen. Der Anspruch richtet sich allein gegen den Verkäufer, unabhängig ob dieser Voll- oder Minderkaufmann ist oder nur im Nebenerwerb verkäuft. Internet Verkäufer haften ebenso, auch wenn diese gerne Ansprüche dieser Art auf die Garantie des Herstellers abwälzen wollen. Die Garantie besteht ggf. neben der Gewährleistung und ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers und ist daher auch frei gestaltbar, d.h., der Hersteller kann Garantieleistungen ablehnen, wenn Vertriebswege, z. Bsp. über Fachhändler, nicht eingehalten wurden. Gruß Andreas | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|