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Thema | Gestern im ZDF Fernsehen - Wie man diverse Firmen ruiniert hat | 12 Beiträge | ||
Autor | Bern8d K8., Heide / Schleswig Holstein | 301933 | ||
Datum | 10.07.2008 10:04 MSG-Nr: [ 301933 ] | 4188 x gelesen | ||
Hallo Christian, zu Deiner rechtlichen Frage zurück zu kommen: Alles, was man nicht selber hergestellt hat, hat das Urheberrecht von Dritten, es ist der Hersteller. Nur dieser muß gefragt werden, wenn man etwas veröffentlichen will. Verhält sich auch so mit den Bildern in Verkaufsshops. Wenn man Herstellerbilder veröffentlichen will, benötigt man die Genehmigung des Eigentümers, meinetwegen Märklin, LGB, Piko.... Wenn man diese Genehmigung hat, darf man es nur so veröffentlichen, wie es erlaubt ist, oder wie die gezielte Anfrage an den Hersteller war. Der Hersteller darf die Erlaubnis jederzeit einschränken oder Entziehen. Bei Zuwiderhandlung ist es eine Verletzung des Urheberrechtgesetzes. Bisherige gerichtliche Auseinandersetzungen haben immer mit Knast UND Geldstrafe entschieden. Danach kommt eine Zivilklage auf Schadenersatz, die wie im ilden Westen der USA gehandhabt wird; Es wird schweineteuer. Allerdings liegt es immer an den Kläger, wie hart er ist, und welche Ziele er verfolgt. LGB Liebe Grüße Bernd "Digital ist schöner" Gartenbahn und Minipuppen.de Modellbahnland-Heide | ||||
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