Rubrik | Gartenbahn im Internet | zurück | ||
Thema | Gepflogenheiten hier im Gartenbahn-Forum | 61 Beiträge | ||
Autor | Feldbahn-Alex, Friesland / | 41400 | ||
Datum | 29.10.2004 09:26 MSG-Nr: [ 41400 ] | 36142 x gelesen | ||
Moin der Herr Christian K. Es ist zwar verständlich, dass Du/Sie als Arbeitgeber das so sehen, jedoch ist eine fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung nicht einfach so möglich. Sofern dem Mitarbeiter der freie Zugang zum Internet ermöglicht wird, sollte/muss eine eindeutige Regelung der Internet-Nutzung betrieblich getroffen und schriftlich festgehalten werden, ansonsten könnte die fristlose Kündigung u. U. arbeitsrechtlich nicht haltbar sein - nur mal so, damit due Anwälte für Arbeitsrecht dann auch was zu tun haben... Gruß von Zuhause ;-) Alex | ||||
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