banner

RubrikGartenbahn im Internet zurück
ThemaGepflogenheiten hier im Gartenbahn-Forum61 Beiträge
AutorFeldbahn-Alex, Friesland / 41400
Datum29.10.2004 09:26      MSG-Nr: [ 41400 ]36142 x gelesen

Moin der Herr Christian K.



Es ist zwar verständlich, dass Du/Sie als Arbeitgeber das so sehen, jedoch ist eine fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung nicht einfach so möglich. Sofern dem Mitarbeiter der freie Zugang zum Internet ermöglicht wird, sollte/muss eine eindeutige Regelung der Internet-Nutzung betrieblich getroffen und schriftlich festgehalten werden, ansonsten könnte die fristlose Kündigung u. U. arbeitsrechtlich nicht haltbar sein - nur mal so, damit due Anwälte für Arbeitsrecht dann auch was zu tun haben...



Gruß

von Zuhause ;-)

Alex


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.408


Gepflogenheiten hier im Gartenbahn-Forum - Gartenbahn-Forum / © 1996-2016, www.jmayer.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt